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Das drei Säulen-Prinzip

  • 1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV)
  • 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
  • 3. Säule: Private Vorsorge

Private Vorsorge 3a und 3b

In der Säule 3a können Sparbeiträge bis zu einer bestimmten Summe steuerlich abgesetzt werden

Alles übrige gilt, einfach ausgedrückt, als private Vorsorge, wie das Sparbüchlein, das Eigenheim, die Kapitalanlage... Einige der Anlagen werden aber steuerprivilegiert, wie zum Beispiel Einmaleinlagen, die von der Einkommensteuer befreit sind, wenn sie besondere Kriterien wie Laufzeitpunkt, Alter des Versicherten, usw., erfüllen. Oder Lebensversicherungen mit Sparteil und Jahresprämien, wenn sie eine bestimmte Laufzeit erfüllen.