Wie bei der Finanzplanung wird vorerst eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte gemacht und die alllfälligen Renten ermitteln
Ein wichtiger Bestandteil sind bei den Überlegungen auch immer der Kapitalbedarf vor und nach dem Ruhestand
Ein weiterer Punkt ist die Frage eines Vorbezugs des BVG-Kapitals
Gemeinsam werden Berechnungen erstellt unter Berücksichtung der Steuern und allfälliger Ereignisse